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Aktionsfonds (früher QF 1)

Aktionsfonds (früher QF 1)

Der Aktionsfonds unterstützt gute Ideen, die als kurzfristige und schnell sichtbare Aktionen im Quartier umgesetzt werden können. Der Fonds dient der Förderung des nachbarschaftlichen/ehrenamtlichen Engagements und wird dem Quartier jährlich von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt i.H.v. 10.000 € zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2014 konnten jeweils bis zu 1.000 €, ab 2015 können bis zu 1.500 € beantragt werden.

Der Antrag sollte mindestens 6 Wochen vor der geplanten Aktion gestellt werden. Nach einer formalen Prüfung entscheidet die aus Bewohner_innen bestehende Aktionsfondsjury darüber, welche Aktionen gefördert werden. Hier bekommen die Antragsteller_innen auch die Möglichkeit, den Jurymitgliedern das Vorhaben kurz vorzustellen. In der Regel werden die Antragsteller_innen direkt nach der Sitzung über die Entscheidung der Aktionsfondsjury benachrichtigt.

Ihre Idee/Maßnahme/Aktion muss den Zielsetzungen des Quartiers sowie des Programms Soziale Stadt entsprechen und sollte sich an folgenden Kriterien orientieren:

  • Förderung der Aktivierung der Bewohner_innen,
  • Förderung und Anleitung zur Selbsthilfe,
  • Förderung der Eigenverantwortung,
  • Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte,
  • Nutzen für die Gemeinschaft/ Nachbarschaft,
  • Belebung der Stadtteilkultur.

Die Mittel aus dem Aktionsfonds sollen die notwendigen Anschaffungen und Sachkosten ermöglichen. Auch die Kostenerstattung für tatsächlich entstandene Aufwendungen (z.B. Portokosten, Fahrscheine) ist möglich. In Ausnahmefällen kann eine Vergütungen für kleine Aufträge an Firmen oder Dienstleister entrichtet werden, allerdings nur für besonders fachlich qualifizierte Leistungen, die über ehrenamtliches Engagement nicht erbracht werden können.

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Projektfonds (früher QF 2 und 3)

Über den Projektfonds werden mehrjährige Projekte gefördert. Die Höhe der Fördermittel, die im Quartier zur Verfügung stehen, wird jährlich vorab durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben. Die Vergabe dieser Zuwendungen wird i.d.R. über ein Auswahlverfahren im Rahmen von Projektwettbewerben ermöglicht. Dieser werden vom Quartiersmanagement ausgeschrieben. Die Fördermittel der „Sozialen Stadt“ können auch freihändig vergeben werden, z.B. zur (infrastrukturellen) Stärkung von lokalen Trägern/Institutionen.

Der Projektfonds hat zum Ziel, nachhaltig wirkende, strukturfördernde Maßnahmen umzusetzen. Die Bedarfsermittlung für die grobe Projektidee erfolgt unter Beteiligung des Quartiersrates, der Steuerungsrunde und den bezirklichen Fachämtern. Die Bedarfe werden im Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept des Quartiersmanagements dargestellt.
Werden mehrere förderfähige Projektideen eingereicht, so erfolgt die Trägerauswahl in der Steuerungsrunde.

Das Quartiersmanagement berät und unterstützt bei der Antragstellung und der Abwicklung der Formalitäten mit der PSS bzw. dem PDL. Sie erreichen uns persönlich, telefonisch oder per E-Mail in unserem Vor-Ort-Büro.

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Projektfonds (früher QF 2 und 3) für das Programmjahr 2015

Projektfonds (früher QF 2 und 3) für das Programmjahr 2015

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Fördermittel aus dem GSW-Fonds!

Fördermittel aus dem GSW-Fonds

Der größte Teil des GSW-Wohnungsbestandes liegt im Berliner Bezirk Spandau.
Im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt“ des Landes Berlin, engagiert sich die GSW auch im Bereich des Quartiersmanagement im Falkenhagener Feld.

Einen Schwerpunkt der finanziellen Förderung durch die GSW im Falkenhagener Feld bildet die Unterstützung von Schulen, Nachbarschafts- und Stadtteilzentren und weiteren Initiativen. Die GSW unterstützt vorrangig Einrichtungen finanziell beim Angebot von Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche, die in ihrem Wohnbestand liegen. Diese Einrichtungen können eine Förderung ihrer Aktionen beantragen.
Einzelengagement: Im Rahmen von Sozialengagements unterstützt die GSW fortlaufend Sozialprojekte, Schulen und gemeinnützige Initiativen.

Auch im laufenden Jahr unterstützt das Wohnungsbauunternehmen GSW soziale Projekte mit rund 10.000 €. Vorrangig werden Kindern und Jugendprojekte, die den im GSW-Bestand wohnenden Familien zugute kommen, gefördert.

Das Antragsformular kann als Word und OpenOffice-Dokument heruntergeladen werden.

Für alle Dokumente im Rahmen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit) des geförderten Projektes verwenden sie bitte das Logo der GSW, welches wir ihnen als rbg- und als cmyk-Daten zur Verfügung stellen. Bei Fragen steht ihnen das QM-Team gerne zur Verfügung.

Es wäre schön, wenn sie das Projekt in einem kurzen Bericht und weiterem Material (Fotos usw.) dokumentieren würden.

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GSW-Logos
GSW_Logo_rgb
Logo GSW rgb (Internet)

 

GSW_Logo_Quadrat+Claim_4C_L1
Logo GSW cmyk (Druck)
Weiterführende Informationen

Auf der Internetseite der Stadtentwicklung Berlin gibt es weiterführende Erläuterungen zum Thema „Soziale Stadt und Quartiersmanagement“
Wer wissen möchte, was Aktionsfonds, Projektfonds oder Quartiersfonds sind, findet dort alle aktuellen Hinweise.