Spielstraße am Westerwaldplatz

Haben Sie die großen blauen Kreise mit dem Geschwindigkeitshinweis auf dem Westerwaldplatz gesehen?

Haben Sie die großen blauen Kreise mit dem Geschwindigkeitshinweis auf dem Westerwaldplatz gesehen? Im Mai gab Aktivitäten auf dem Westerwaldplatz zu beobachten. Grund sind die ständigen Geschwindigkeitsübertretungen der Autofahrer.

„Achtung spielende Kinder“
„Achtung spielende Kinder“ (Foto: Stadtgeschichten e.V.)

Es waren die Kinder der Siegerland-Grundschule, die im Rahmen ihrer Projektwoche, mit Unterstützung von STADTGESCHICHTEN e.V., auf dem Platz aktiv wurden. Am Freitag transformierten etwa 27 Kinder mit Farbe und Kreide den Platz in eine echte Spielstraße. Sie erhielten dabei Unterstützung von der Verkehrssicherheitsberatung der Polizei.

Mit Hilfe von Flyern haben die Kinder Autofahrer über die Regeln des verkehrsberuhigten Bereiches informiert. Dazu haben sie große Schilder gemalt „Achtung spielende Kinder“. Am Anfang und Ende der Spielstraße standen in blauer und orangener Farbe riesige Zeichen mit „max. 7 km/h“, um Autofahrer auf die Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich aufmerksam zu machen.

Das Thema von Stadtgeschichten e.V. ist 2017 die Spielstraße. Alle sind eingeladen, am Freitag den 2. Juni ab 15 Uhr, wieder den Platz mit Spielen und Straßenbilder zu beleben. Das Mobile Café der Zufluchtsgemeinde ist gleichzeitig geöffnet und wird den Tag mit Kartoffelpuffer und Kaffee zelebrieren. Passend zum Tag bekommt es ein buntes Kleid. Die beweglichen Beete auf den Platz werden mit Sommerblumen bepflanzt.

Seien Sie dabei! Helfen Sie, den Westerwaldplatz als Spielstraße zu nutzen und schauen Sie auf den Blog westerwaldnehmtplatz.wordpress.com wo Sie das Neueste von der Spielstraße erfahren können. Dort gibt es auch mehr Fotos von der Aktion zu sehen.

Regeln eines verkehrsberuhigten Bereiches:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen
  • Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
  • Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man wie beim Ausfahren aus einem Grundstück gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht.