Alt und Jung gemeinsam für Spandau

Möchten sie nicht nur meckern, sondern ihre eigenen Ideen in die Spandauer Politik einbringen? Die Generationen- Bezirksverordnetenversammlung im Rathaus  Spandau macht es möglich. Im Regelfall bietet die reguläre Einwohnerfragestunde jeden Monat zu Beginn der Bezirksverordnetenversammlung den Bürgern eine halbe Stunde, um Fragen an das Bezirksamt zu stellen.

In der 7.Generationen-BVV am Mittwoch, den 24. April 2013, 17:00 Uhr können sie dagegen insgesamt 16 Anträge und 8 Anfragen in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen. Wenn sie irgendwo der Schuh drückt, haben sie im Bürgersaal die Gelegenheit einer möglichen Lösung näher zu kommen.

Ein paar Bedingungen gibt es natürlich. Da die Befragten eine Chance haben müssen, die Fragen auch beantworten zu können, ist eine rechtzeitige Einreichung notwendig.

Fragen stellen dürfen alle, die in Spandau ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben. Dabei dürfen persönliche Fragen an den Bürgermeister und die Bezirksstadträte gestellt werden. Erläuternde Texte sind nicht zugelassen.

Ein Thema darf dabei mit maximal fünf Fragen behandelt werden. Natürlich muss es sich um ein Thema handeln, welches mit dem Bezirk Spandau zu tun hat. Kurze Fragen, die kurze Antworten ermöglichen sind gerne gesehen.

Büro des Vorstehers der Bezirksverordnetenversammlung Spandau

  • Bezirksverordnetenvorsteher Frank Bewig
  • Carl-Schurz-Straße 2/6
  • 13597 Berlin
  • bvv@ba-spandau.berlin.de
  • Telefonnummer 90 279 24 04

Wer zuerst kommt … – dies gilt auch hier. Der Vorsteher der BVV setzt die Fragen in der Reihenfolge des Eingangs auf die Tagesordnungsliste. Vom Fragesteller können sie dann – ohne Begründung – mündlich vorgetragen werden. Von den entsprechenden Bezirksamtsmitgliedern werden die Fragen anschließend beantwortet. Eine kurze Aussprache schließt sich an. Anschließend ist dem Fragestellende eine Zusatzfrage gestattet.

Ist der Fragesteller am Sitzungstag der BVV verhindert, wird die Frage nicht behandelt. Bei zwingenden Gründen für die Abwesenheit kann ein Stellvertreter bestimmt werden.

Manchmal können nicht alle Fragen erschöpfend behandelt werden. Offen stehende Fragen werden dann schriftlich beantwortet.

Alle Spandauer Bürgerinnen und Bürger, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, bzw. Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr können schriftlich Anträge und Anfragen zu dieser Sitzung beim Bezirksverordnetenvorsteher bis zum 15. März 2013 einbringen. (Bitte unter Angabe des Geburtsdatums/-jahres, sowie einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.)

Je 8 Anträge von den Seniorinnen und Senioren und den Jugendlichen und je 4 Anfragen von den Seniorinnen und Senioren und den Jugendlichen sollen am 24. April 2013 behandelt werden. Einerseits wird die gewählte Seniorenvertretung die Anträge und Anfragen der Senioren sichten, andererseits werden die jugendpolitischen Sprecher der Fraktionen die von den Jugendlichen eingereichten Anträge und Anfragen sichten und die entsprechende Auswahl treffen.

In der Generationen-BVV am 24. April erhalten die Verfasserinnen und Verfasser der Anträge und Anfragen ein Rederecht. Die Redezeit beträgt pro Antrag oder Anfrage fünf Minuten für die jeweilige Verfasserin und den jeweiligen Verfasser bzw. eine benannte Person. Die in der BVV vertretenden Fraktionen haben ebenfalls nur eine Redezeit von fünf Minuten pro Antrag oder Anfrage. Die „normalen“ Anträge und Anfragen der Fraktionen und des Einzelverordneten entfallen in dieser Sitzung.

„Die direkte Bürgerbeteiligung ist in der BVV Spandau zur Regel geworden“ sagt BVV – Vorsteher Frank Bewig. Er würde es sehr begrüßen, wenn sich möglichst viele ältere und jüngere Spandauerinnen und Spandauer an der Generationen-BVV beteiligen.

Für Nachfragen steht Ihnen der BVV-Vorsteher, Herr Frank Bewig, unter der Telefonnummer 90 279 24 04 zur Verfügung.