In der laufenden Förderperiode für die Jahre 2014 bis 2020 ersetzt der Projektfonds die bisher bekannten Quartiersfonds 2 und 3 (QF 2, QF 3). Gefördert werden dabei mehrjährige, nachhaltige und strukturfördernde Projekte zur Umsetzung der Schwerpunkte des Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzepts (IHEK), welches in jedem Quartiersmanagementgebiet individuell erstellt wird.
Um in den Genuss einer Förderung aus dem Projektfonds zu gelangen müssen Fördernehmer vor der Antragstellung zuerst ein Vorverfahren durchlaufen und eine Projektskizze beim Quartiersmanagement-Büro einreichen.
Die Projektauswahl erfolgt unter Mitwirkung des Quartiersrats. Die Trägerauswahl findet in einem Auswahlgremium statt, für das die Quartiersräte Vertreter benennen können.
Hier können Sie die notwendigen Unterlagen herunterladen!
Beispiele für geförderte Projekte


Ergänzende Informationen
Was sind die Grundlagen der Förderung? Wer darf einen Antrag stellen? Wie läuft das Vorverfahren der Antragsstellung? Wie funktioniert die eigentliche Antragsstellung?
Auf der Internetseite der Stadtentwicklung Berlin gibt es weiterführende Erläuterungen zum Thema “Soziale Stadt und Quartiersmanagement”
Wer wissen möchte, was Aktionsfonds, Projektfonds oder Quartiersfonds sind, findet dort alle aktuellen Hinweise.