Förderung von gemeinsamen Projekten im Bereich der Kulturellen Bildung

Zur Umsetzung des Rahmenkonzeptes Kulturelle Bildung stellt der Senat den Bezirken Mittel zur Förderung kleinerer Kooperationsprojekte der kulturellen Bildung zur Verfügung.Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen einen chancengleichen Zugang und Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen.
So stehen wie in den letzten Jahren auch in 2014 allen 12 Bezirken jeweils 30.000 € zur Verfügung, die dezentral vergeben werden. Die beantragten Projekte dürfen einen Förderbedarf von 3.000 EUR nicht überschreiten. Gefördert werden Kooperationsprojekte in Kitas/Schulen/ Einrichtungen der Jugendarbeit im Verbund mit (bezirklichen) Kultureinrichtungen, Künstlern und Künstlerinnen und Akteuren der Kulturwirtschaft. Die Förderung erfolgt über die Fördersäule 3 des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung.
Ab sofort stehen Interessierten alle Informationen auf der Internetseite des Bezirksamtes Spandau unter http://www.berlin.de/ba-spandau/verwaltung/abt/bks/kunst.html zur
Verfügung. Bewerbungsfrist in Spandau: 16.12.2013 – 31.1.2014.

Zuwendungsempfänger können sein:

  • Kunst-/Kulturinstitutionen und -Initiativen außerhalb der Verwaltung Berlins
  • natürliche Personen (freie Kunstschaffende)
  • Kitas von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
  • Horte von freien Trägern
  • Fördervereine öffentlicher Berliner Schulen, Kitas oder anderer öffentlicher Kultur, Jugend- und Bildungseinrichtungen
  • Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe (u.a. von Jugendfreizeiteinrichtungen)
  • Privatschulen
  • Akteure der Kulturwirtschaft und
  • der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken.