Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Das Bezirksamt Spandau nimmt Bewerbungen für Vorschlagslisten an. Das Bezirksamt Spandau nimmt ab sofort Bewerbungen für die Vorschlagsliste zur nächsten Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 entgegen.

Das Bezirksamt Spandau nimmt Bewerbungen für Vorschlagslisten an. Das Bezirksamt Spandau nimmt ab sofort Bewerbungen für die Vorschlagsliste zur nächsten Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 entgegen. Spandauerinnen und Spandauer, die an einer Tätigkeit als ehrenamtliche:r Laienrichter:in bei Strafprozessen interessiert sind, können den Erklärungsbogen beim Bezirksamt Spandau – Bezirkswahlamt -, Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin, anfordern. Für weitere Auskünfte und die Anforderung der Unterlagen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer (030) 90279 2316 oder per E-Mail an bezirkswahlamt@ba-spandau.berlin.de.

Auch für das Amt als Jugendschöffin und Jugendschöffe werden ehrenamtliche Laienrichter:innen gesucht. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Bezirksamt Spandau – Jug BL 21 -, Klosterstr. 36, 13578 Berlin, telefonisch unter (030) 90279 2770 oder per E-Mail an jugendschoeffen@ba-spandau.berlin.de.

Unabdingbar für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist, dass die Bewerberin / der Bewerber:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • zu Beginn der Amtsperiode am 1.1.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist,
  • im Bezirk Spandau wohnhaft ist,
  • für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
  • sich nicht in der Insolvenz befindet und auch keine eidesstattliche Versicherung über das eigene Vermögen abgegeben hat,
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt und dass kein entsprechendes Ermittlungsverfahren schwebend ist usw.,
  • nicht hauptamtlich in oder für die Justiz tätig ist (z.B. als Richter:in, Polizeivollzugsbeamtin / Polizeivollzugsbeamter, Bedienstete:r im Strafvollzug, Bewährungshelfer:in) oder Religionsdiener:in ist,
  • nicht hauptamtliche:r oder inoffizielle:r Mitarbeiter:in des Staatssicherheitsdienstes der DDR war

Für das Amt als Jugendschöffin oder Jugendschöffe ist eine besondere Erfahrung in der Jugenderziehung erforderlich.

Eine vollständige Aufzählung der weiteren Voraussetzungen ist dem anzufordernden Erklärungsbogen zu entnehmen bzw. unter www.spandau.de nachzulesen.

Am 10.11.2022 findet von 18 bis 20 Uhr eine kostenfreie Informationsveranstaltung zum Thema Schöffen/Jugendschöffen im Bürgersaal des Rathauses Spandau für interessierte Personen statt.

Ansprechpartnerinnen: Fr. Slomianski, App. 2316, für Schöffen im Erwachsenenstrafrecht und Frau Buck, App. 2770, für Jugendschöffen