Auch 2018 wieder Fördermittel für freiwilliges Engagement

Anträge auf Bereitstellung von Ehrenamtsmitteln können bis zum 30.04.2018 formlos an das Bezirksamt Spandau von Berlin, Büro des Bezirksbürgermeisters, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13578 Berlin, gerichtet werden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen führt ihr erfolgreiches Programm für die Unterstützung des bürgerschaftlichen  Engagements zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (Ehrenamtsmittel) fort. Dem Bezirk Spandau stehen insgesamt 42.800,- Euro zur Verfügung. Die Vergaberichtlinien der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sehen eine Begrenzung der Förderung auf einen Höchstbetrag in Höhe von 3.500 € je Einzelmaßnahme vor.

Diese Mittel sind zweckgebunden als Sachmittelerstattung für in Eigenleistung durchzuführende Maßnahmen zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft einzusetzen. Die jeweilige Antragstellerin bzw. der jeweilige Antragsteller muss sich an den entsprechenden Vorhaben durch eigene ehrenamtlich erbrachte Leistungen beteiligen, Auftragsvergaben an Dritte dürfen aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.

Ziel der Sachmittelerstattung ist die Förderung des freiwilligen Engagements von Mitbürgerinnen und Mitbürgern bei der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in der Nachbarschaft. Hierzu zählen vornehmlich Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf Schulen und Horte, Kindertagesstätten, Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime, Seniorenfreizeiteinrichtungen, sonstige soziale Einrichtungen, Sport- und Grünanlagen sowie öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.

Antragsberechtigt sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie gesellschaftliche Initiativen die nicht gewinnorientiert arbeiten. Voraussetzung für die Förderung entsprechender Projekte durch das Bezirksamt Spandau ist selbstverständlich, dass sich die Maßnahmen auf im Bezirk Spandau gelegene Einrichtungen beziehen. 

Anträge auf Bereitstellung von Ehrenamtsmitteln können bis zum 30.04.2018 formlos an das Bezirksamt Spandau von Berlin, Büro des Bezirksbürgermeisters, Carl-Schurz-Straße 2/6, 13578 Berlin, gerichtet werden.

Dem Antrag ist eine detaillierte Projektbeschreibung, die Zweck, Art, Umfang, Zeitrahmen und Kosten der Maßnahme beschreibt, beizufügen. Das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Höhe der Förderung besteht.

Ein Merkblatt finden Sie unter www.spandau.de. Auskünfte zum Programm erhalten Sie  unter der o.g. Anschrift, telefonisch unter (030) 90279-3318 oder per E-Mail unter ehrenamtsbuero@ba-spandau.berlin.de erhalten.