Der Spandauer Partizipationsfonds 2025: Die Haushaltslage in Berlin und Kommunen hängt schief. Auch fällt einem bestimmt schnell ein, wo Mittel dringend fehlen. In den Zeiten des Sparens ist es umso erfreulich, dass zum zweiten Mal der Förderaufruf vom Spandauer Partizipationsfonds gestartet werden kann.
„Mit dem Fonds unterstützen wir den Abbau von Barrieren in unserem Bezirk finanziell. Dazu kommt, dass nicht nur wir als öffentliche Einrichtung den Auftrag haben, Barrierefreiheit zu schaffen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen den Abbau von Barrieren sowie der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gesamtgesellschaftlich fassen und uns alle mit in die Verantwortung nehmen. Nur gemeinsam können wir ein inklusives Spandau erreichen“, sagt Bezirksbürgermeister Frank Bewig. „Mit dem Spandauer Partizipationsfonds stärken wir die gleichberechtigte Teilhabe im Leben von Menschen mit Behinderungen“ ergänzt Koordinatorin für Inklusion Mirjam Ottlewski.
Im Jahr 2009 hat Deutschland die UN- Behindertenrechtskonvention (abgekürzt: UN-BRK) unterzeichnet. Das führte dazu, dass auch die kommunale Ebene zum Abbau von Barrieren verpflichtet ist. In Spandau wird dies seit über 10 Jahren, mit dem Projekt spandau inklusiv, umgesetzt. Das Projekt wird vom Bezirksamt Spandau anhand der Koordinatorin für Inklusion, seit 2021 von Mirjam Ottlewski durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurde der Spandauer Partizipationsfonds zum ersten Mal ausgerufen. Von den Neun Anträgen wurden alle bewilligt. Weitere Informationen: https://www.berlin.de/ba-spandau/spandau-inklusiv/
Die Förderung bezieht sich auf 2025 und ist mit 50.000,00 € ausgestattet. Es können Anträge von 200,00 € bis 5.000,00 € gestellt werden.
Grundsätzlich muss eine geförderte Maßnahme Barrieren abbauen gemäß Artikel der UN-BRK und/ oder LGBB (Landesgleichberechtigungsgesetzt).
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, die in Spandau wohnhaft oder ansässig und außerhalb der Verwaltung tätig sind:
⦁ gemeinnützige GmbHs,
⦁ Vereine und gemeinnützige Vereine,
⦁ Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
⦁ Einzelpersonen,
⦁ Organisationen,
⦁ Kleinunternehmen und Kleinstunternehmen.
Gefördert werden, z.B.:
⦁ Rampen, Handläufe, Stufenmarkierungen,
⦁ Übersetzungen von Texten in Leichte Sprache,
⦁ Honorare für Übersetzungskosten, zum Beispiel: Deutsche Gebärdensprache, Schriftübersetzungen (sofern kein Anspruch aus anderen Grundlagen besteht)
⦁ Fort- und Weiterbildungskosten zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit,
⦁ Honorare für Expertinnen und Experten in eigener Sache.
Nicht zuwendungsfähig sind Personalkosten.
Anträge müssen bis 15.03. postalisch eingereicht werden. Mehr Informationen zur Förderung finden Sie in den Förderrichtlinien oder auf der Website unter: https://www.berlin.de/ba-spandau/spandau-inklusiv/artikel.1397501.php
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin für Inklusion Mirjam Ottlewski m.ottlewski@ba-spandau.berlin.de oder 030 90 279 33 28