Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung: Bewerbungsfrist bis 8. Februar 2026 verlängert

Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3

Der Berliner Projektfonds kulturelle Bildung stellt jährlich insgesamt mindestens 2.930.000 € aus Mitteln des Landes Berlin für kulturelle Projekte unter aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung.

Die Bewerbungsfrist wurde nun verlängert: Bis zum 08.02.2026 können Anträge für Förderungen aus dem Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, für das Jahr 2026 eingereicht werden.

Gefördert werden Kooperationsprojekte, die die eigenen Lebenswelten und Themen der jungen Menschen behandeln. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berücksichtigt sind. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen. Zudem ist neben der künstlerischen und der pädagogisch-partizipativen auch die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine Kooperation zwischen einem Kunstpartner (Künstler*in, freie Gruppe, Kultureinrichtung) und einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung (Schule, Kita, Jugendclub, u.a.).

Anträge für das Jahr 2026 werden bis zum 08.02.2026 (Eingang) angenommen. Es können nur Projekte beantragt werden, die zwischen dem 01.04.2026 und 31.12.2026 durchgeführt werden.