Förderfähig sind auch sogenannte „Umfeldmaßnahmen“, also vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der förderfähigen energetischen Modernisierungsmaßnahmen.
Das Land Berlin hat sich mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Da rund zwei Fünftel der Berliner CO₂-Emissionen auf den Gebäudesektor zurückzuführen sind, spielen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung der Bestandssanierung eine maßgebliche Rolle zur Klimazielerreichung.
Mit dem Projektaufruf im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fördert das Land Berlin die energetische Modernisierung von Mietwohnungsbeständen und sichert gleichzeitig deren Bezahlbarkeit durch die Vergabe von Zuschüssen sowie die Festlegung von Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Für den Projektaufruf stehen rd. 70 Mio. Euro für das Jahr 2023 zur Verfügung.