Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN)

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt den Bezirken seit 2001 Sachmittel für die Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, die ihr Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. für Renovierungen von Schulen und Kindertagesstätten, zur Grünanlagenpflege u.ä.) verbinden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt den Bezirken seit 2001 Sachmittel für die Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, die ihr Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. für Renovierungen von Schulen und Kindertagesstätten, zur Grünanlagenpflege u.ä.) verbinden. Die Mittel sind für Sachausgaben bestimmt, die für ehrenamtliche Aktivitäten zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur erforderlich sind. Es werden Einzelmaßnahmen (seit 2001) und Pilotprojekte (seit 2009) gefördert.

Einzelmaßnahmen
Bei den Einzelmaßnahmen sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesellschaftliche Initiativen antragsberechtigt, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die Vorhaben außerhalb der im Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete durchführen wollen. Die Antragsteller beteiligen sich an den Vorhaben durch die ehrenamtlich erbrachten Leistungen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller seine selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beschreibt, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist.
Weiterhin ist es von Nöten das sich juristische Personen (z.B. Vereine)
in der Transparenzdatenbank der Senatsverwaltung für Finanzen registrieren.

Der Antrag ist formlos im Bezirksamt Spandau zu stellen.

Gefördert werden z.B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf folgende Einrichtungen und Anlagen:

  • Schulen einschließlich Horte
  • Kindertagesstätten
  • Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime
  • Seniorenfreizeiteinrichtungen
  • Sonstige soziale Einrichtungen
  • Sportanlagen
  • Grünanlagen
  • Öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze

Die Förderung beträgt höchstens 3.500 € je Einzelmaßnahme. Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachmittel und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen. Auslagenerstattungen sind möglich.

Hier geht’s zum Merkblatt


Ergänzung am 22.4.2020

Zusätzliche Anträge auf Fördermittel für „Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN)“ in Zeiten Coronas können jetzt gestellt werden

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt im Rahmen Ihres Förderprogrammes Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften zusätzliche Mittel in Höhe von 20.000 € zur Verfügung, die zur Unterstützung von sofortigen Maßnahmen in Zeiten von Corona dienen. Die Sachmittel sind zweckgebunden und unterstützen das ehrenamtliche Engagement von Bürger/innen und Initiativen zur Stärkung des Gemeinwesens.

Die Hilfe soll ausschließlich Maßnahmen unterstützen, die sich im Zuge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen ergeben.

Förderfähig sind beispielsweise:

  • die Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer mit Sachmitteln, die sich bei den bezirklichen Koordinierungsstellen melden
  • Unterstützung von Organisationen bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • das Kochen für Bedürftige
  • Herstellung von Atemschutzmasken
  • Erledigungen von Einkäufen, Besorgungen, Apothekengänge
  • Hilfe beim Gassi-Gehen oder
  • telefonische Gesprächspartnerschaften, d.h. Kontakt zu älteren, kranken oder ein-samen Menschen halten

Antragsberechtigt sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten. Die jeweilige Antragstellerin bzw. der jeweilige Antragsteller muss sich an den entsprechenden Vorhaben durch eigene ehrenamtliche erbrachte Leistungen beteiligen, Auftragsvergaben an Dritte dürfen aus diesen Mitteln nicht finanziert werden.

Die Maßnahmen müssen im Bezirk Spandau umgesetzt und sofort durchführbar sein.

Die Begrenzung der Förderung sieht einen Höchstbetrag in Höhe von 800 Euro je Einzelmaßnahme vor.

Anträge auf Bereitstellung von Ehrenamtsmittel können ab sofort per Antragsformular gestellt werden, dass Sie unter folgendem Link finden:

Das Bezirksamt weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Höhe der Förderung besteht.

Projekte können nur gefördert werden, die mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben. Die Umsetzung muss kurzfristig und innerhalb des durch die Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungszeitraumes erfolgen.

 

Bitte achten Sie bei der Projektplanung und –umsetzung auf die besonderen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen sowie die jeweils gültigen Vorgaben gemäß der Corona-Verordnung, insbesondere die Kontaktbeschränkungen.

Hinsichtlich des Infektionsschutzes gelten die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

 

Aktuelle Informationen auch unter:

www.berlin.de/corona

https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/coronavirus/  

Auskünfte zum Programm erhalten Sie  telefonisch unter

(030) 90279-3325 oder per E-Mail unter benjamin.schneider@ba-spandau.berlin.de, bzw. d.frowitter@ba-spandau.berlin.de