Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen stellt den Bezirken seit 2001 Sachmittel für die Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, die ihr Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. für Renovierungen von Schulen und Kindertagesstätten, zur Grünanlagenpflege u.ä.) verbinden. Die Mittel sind für Sachausgaben bestimmt, die für ehrenamtliche Aktivitäten zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur erforderlich sind. Es werden Einzelmaßnahmen (seit 2001) und Pilotprojekte (seit 2009) gefördert.
Bei den Einzelmaßnahmen sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie gesellschaftliche Initiativen antragsberechtigt, die nicht gewinnorientiert sind und ihre Vorhaben nicht in den festgelegten Gebieten des Programms Soziale Stadt (darunter auch QM-Bereiche) durchführen wollen. Die Antragsteller beteiligen sich an den Vorhaben durch die ehrenamtlich erbrachten Leistungen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller seine selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beschreibt, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist.
Weiterhin ist es von Nöten das sich juristische Personen (z.B. Vereine)
in der Transparenzdatenbank der Senatsverwaltung für Finanzen registrieren.
Anträge auf Förderung sind formlos unter Angabe von Zweck, Art, Umfang, Zeitrahmen und Kosten beim örtlichen Bezirksamt einzureichen. Das Bezirksamt kann weitergehende Regelungen zur Antragstellung treffen. Das Bezirksamt übernimmt die Beratung der Antragsteller.
Gefördert werden z.B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf folgende Einrichtungen und Anlagen:
- Schulen einschließlich Horte
- Kindertagesstätten
- Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime
- Seniorenfreizeiteinrichtungen
- Sonstige soziale Einrichtungen
- Sportanlagen
- Grünanlagen
- Öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze
Die Förderung beträgt höchstens 3.500 € je Einzelmaßnahme. Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachmittel und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen. Auslagenerstattungen sind möglich. Bürgerinnen und Bürger können sich für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen bei ihrem Bezirk informieren, ob diese gefördert werden können.
Das Merkblatt zum Programm von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie unter:
Freiwilliges Engagement In Nachbarschaften (FEIN) – Berlin.de
Ergänzung am 24.03.2025