Antworten auf offene Briefe des Quartiersrates

Wir hatten im Juni zwei offene Briefe des Quartiersrates im Falkenhagener Feld Ost an den Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel veröffentlicht. Nachfolgend nun die Antworten darauf:

Brief Nr. 1:

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3.8.2015

Sehr geehrte Frau Clausen,

sehr geehrte Quartiersrätinnen und Quartiersräte,

Herr Senator Geisel hat mich gebeten Ihnen zu antworten. Zunächst darf ich Ihnen mitteilen, dass die – gemeinsam mit Bezirksvertretern und den Berliner Quartiersräten im Konsens entwickelten – Verfahrensgrundsätze weiterhin uneingeschränkt Bestand haben. Ein sogenanntes Patenmodell sehen diese Verfahrensgrundsätze nicht explizit vor. Die Fachämter des Bezirksamtes sind aber in den Regeln für den Projektfonds bereits vernünftigerweise an verschiedenen Stellen des Projekt­ entwicklungs- und Bewilligungsprozesses des Programms „Soziale Stadt“ eingebunden: bei der Erstellung des Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzepts, bei der Auswahl der Träger nach einem Projektwettbewerb und bei Auswertungsgesprächen zum Projektverlauf- und Erfolg.

Mit dem Übergang von Prüfaufgaben von der Programmservicestelle zum Programmdienstleister hat sich auch das Prüfverfahren etwas für die Förderstellen des Bezirksamtes geändert. Mit der Finanzierung des Projektfonds durch den Bund und das Land Berlin und der Konzentration der EU-Förderung auf den Baufonds und den Netzwerkfonds konnte das Förderverfahren von einigen Anforderungen entlastet und vor allem für die Fördernehmer vereinfacht werden.

In einem Gespräch Ende Juni d. J. hat der zuständige Baustadtrat, Herr Röding, dargestellt, dass er sich eine noch stärkere Unterstützung durch die Fachämter wünscht , eine Ablehnung von Projekten wegen fehlender Kapazitäten zur Begleitung der Vorhaben aber nicht beabsichtigt sei. In den wenigen Ausnahmefällen, in denen keine originäre Zuständigkeit des Bezirksamtes für ein Vorhaben festgestellt werden .kann, haben wir den Gebietsbeauftragten Gesop mbH gebeten, das Bezirksamt mit einer Stellungnahme zum Projektverlauf zu unterstützen.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Großsiedlung Falkenhagener Feld haben für unser Programm „Soziale Stadt“ Quartiersräte benannt, die ihre Interessen bei der Weiterentwicklung des Stadtteils mit vertreten sollen. Die Quartiersräte entwickeln das Handlungskonzept mit und entwickeln gemeinsam mit den Teams Lösungsansätze und Projekte, entscheiden mit über Fördervolumen und suchen nach passenden Trägern, daran soll sich nichts ändern und für dieses Engagement bedanke ich mich herzlich. Umfassende Information der Bewohnerinnen und Bewohner und Mitgestaltungsmöglichkeiten bei Planungen der Verwaltung können helfen, Konflikte zu minimieren, am Bedarf vorbei gehende Investitionen zu vermeiden und die Wohnzufriedenheit zu erhöhen.

Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Verfahren gewogen zu bleiben und sich weiter im Quartier zu engagieren. Mit Ihrer langjährigen Kenntnis des Gebietes sind Sie Experten und können wesentlich zur erfolgreichen Arbeit im Quartier beitragen.

 

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Dr. Jochen Lang

Leiter der Abteilung Wohnungswesen, Wohnungsneubau, Stadterneuerung, Soziale Stadt

 

Brief Nr. 2:

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Wohnungsaufsicht in Berlin Ihr Schreiben vom 06.05.2015

 

Sehr geehrte Mitglieder des Quartiersrats Falkenhagener Feld-Ost, sehr geehrte Frau Clausen,

vielen Dank für Ihren Brief vom 06.05.2015. Herr Senator Geisel hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Diese Aufgabe übernehme ich gerne. Ich freue mich über Ihr Interesse an wohnungspolitischen Fragestellungen und Ihr Engagement in Falkenhagen.

Ich stimme vollkommen mit Ihnen überein, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ihre Mittel wirtschaftlich einsetzen müssen.

Die Einwohnerzahl von Berlin wächst. Es gibt viele Bemühungen, die Kapazitäten im Wohnraum ebenfalls zu erhöhen. Diese Aufgabe kann die öffentliche Verwaltung in Berlin nicht allein erfüllen. Grundsätzlich sind deswegen Investitionen privater Bauherren in den Wohnungsbau und -erhalt zu begrüßen. Es ist daher nicht zielführend, Immobilienunternehmen generell „staatlicherseits Schwierigkeiten zu machen“.

Klar ist allerdings auch, dass sich die Immobilienunternehmen – wie alle anderen – an die geltenden Gesetze halten müssen. Realität ist, dass Vermieter – natürlich auch in Berlin – die gesetzlich geschützten Mieterinteressen nicht immer respektieren. Wie Sie zutreffend ausführen, können die Wohnungsaufsichtsämter, die in den Bezirksämtern angesiedelt sind, in diesem Fall auf Grundlage des Wohnungsaufsichtsgesetzes Berlin (WoAufG Bin) unter bestimmten Voraussetzungen einschreiten.

Voraussetzung für Maßnahmen der Wohnungsaufsicht ist zunächst, dass die Wohnungsaufsicht von etwaigen Missständen erfährt. Da es sich hierbei oft um Vorgänge hinter verschlossenen Türen handelt, bedarf es in der Regel eines Hinweises der betroffenen Bewohner. Das WoAufG Bin stellt Mindeststandards in Bezug auf den baulichen Zustand und die Belegung von Wohnungen auf, die jedes Wohnverhältnis erfüllen soll. Ist das nicht der Fall kann die Wohnungsaufsicht die Beseitigung der tatsächlichen Missstände vor Ort anordnen. Manchmal ist dies jedoch auch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So kann die (teilweise) Räumung einer Wohnung z.B. nur angeordnet werden, wenn den betroffenen Bewohnern Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.

Neben den baulichen gibt es aber auch mietrechtliche Schwierigkeiten, z.B. überhöhte Mieten, deren Bekämpfung nicht Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist. Dieses sind zivilrechtliche Probleme zwischen Mieter und Vermieter. Sie haben im einzelnen Fall mit öffentlicher Verwaltung keine Be­rührungspunkte. Hier kann der Staat allenfalls sekundär helfen, etwa durch Beratungsangebote für Betroffene. Wohnungsaufsicht und Mietrecht sind rechtlich zu trennen.

Nach meiner Kenntnis leisten die Mitarbeiter in den Wohnungsaufsichtsämtern der Bezirke im Rahmen ihrer Möglichkeiten gute Arbeit. Eine Umfrage in den Bezirken Ende 2014 hat ergeben, dass in den Bezirken von Berlin jedes Jahr hunderte von wohnungsaufsichtlichen Anliegen bearbeitet werden. Zutreffend ist, dass die Verfahren der Wohnungsaufsicht oft langwierig und perso­nalintensiv sind. Das ist dem Umstand geschuldet, dass die Wohnungsaufsicht oft in Rechte der Betroffenen eingreift und die herrschenden rechtstaatlichen Grundsätze beachten muss. Es bedarf u.a. einer gründlichen Sachverhaltsaufklärung, einer Anhörung der Betroffenen, Fristsetzungen und ggf. Androhungen von Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung z.B. Ersatzvornahmen. Das alles kostet Zeit und Nerven, ist in einem Rechtsstaat jedoch (in der Regel) unumgänglich.

Der Vollzug des WoAufG liegt allein in der Hand der Bezirke. Diese bestimmen auch, wie viele Mitarbeiter für die Tätigkeit in der Wohnungsaufsicht abgestellt werden und welche Qualifikation diese erhalten.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weiter geholfen zu haben, und wünsche Ihnen für Ihre Tätigkeit im Quartiersmanagement alles Gute.