Zweite Änderungsverordnung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Diese Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zum 10.7.2021 in Kraft getreten. Zugleich wird die Geltungsdauer der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnungbis zum 25.7.2021 verlängert.