Am 21.11.2015 wurde das „Gesetzes über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“ (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz) vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet. Dieses Gesetz bringt einen zusätzlich möglichen Mietzuschuss für Berliner Mieter mit sich. Anträge hierzu können neben (!) einem Wohngeldantrag gestellt werden. Beide schließen sich nicht gegenseitig aus. LINKS zu den Antragsformularen zum neuen Mietzuschuss gibt es am Ende des Dokuments.
Vorausgegangen ist eine Initiative des Mietenvolksentscheid e.V., der einen Volksentscheid über ein Berliner Wohnraumversorgungsgesetz initiiert hatte. Für das im ersten Schritt notwendige Volksbegehren wurden am 1. Juni 2015 wurden bei der Senatsverwaltung 49.249 Unterschriften abgegeben, wovon 40.214 gültig waren. Hätte das Abgeordnetenhaus von Berlin diesen Gesetzesvorschlag rundweg abgelehnt, wäre es am Tag der Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2016 zu einem Volksentscheid über dieses gekommen. Das im November verabschiedete Gesetz ist ein Kompromiss aus den Forderungen der Initiative und eines Fachgremiums des Berliner Senates.
Im Klubhaus an der Westerwaldstraße gab es Ende letzter Woche eine Veranstaltung unter der Schirmherrschaft von Stefan Machulik, dem Stadtrat für Bürgerdienste (u.a. Wohngeld und Wohnberechtigungsschein) und Ordnungsangelegenheiten zum Thema: Stabile Kieze – Wie das Gesetz zur Wohnraumversorgung wirkt. Hier bekamen Mieter aus dem Falkenhagener Feld erste Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten.
Der Staatssekretär für Bauen und Wohnen, Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, beschrieb die Kernpunkte des Gesetzes:
Die mieten- und wohnungspolitischen Eckpunkte des Gesetzes umfassen:
- Kappung der Sozialmieten bei 30 Prozent des Nettoeinkommens (Mietzuschuss: Entlastung der Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnungsbau))
- Gesetzliche Verankerung der sozialen Ausrichtung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (also ein Privatisierungsverbot für die landeseigenen Gesellschaften)
- Mindestens 55 Prozent der freiwerdenden Wohnungen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen an Personen mit besonders niedrigen Einkommen vermietet werden.
- 30 Prozent der Neubauten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen als Sozialwohnungen errichtet werden.
- Es werden demokratisch gewählte Mieterräte eingeführt.
- Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts für die Wohnungsversorgung in Berlin
- Errichtung eines „Sondervermögens Wohnraumförderfonds Berlin“ als Instrument für den Neubau
Reiner Wild, als Vertreter des Berliner Mietervereins und Horst Arenz von der Initiative Mietenvolksentscheid sahen im Gesetz einen ersten Schritt in die richtige Richtung, wünschten sich aber Verbesserungen bzgl. der Höhe des Volumen der Mietzuschüsse (45 Mio. Euro pro Jahr), Veränderungen bzgl. der Berechnungsgrundlage (Netto vs. Bruttokaltmiete) und eine stärkere Fokussierung der Politik auf den bestehenden Wohnraum.
Bezahlbare Wohnungen in Berlin werden immer knapper
Knapper werdender Wohnraum in Berlin ist keine neue Erkenntnis. Vor knapp 12 Jahren ist die öffentliche Förderung im sozialen Wohnungsbau praktisch eingestellt worden. Gab es vor Jahren in Spandau noch einen nennenswerten Leerstand an Wohnraum, liegt dieser heute im Bereich der üblichen Fluktuation von etwa 2 Prozent. Auch ohne die hohe Zahl an Flüchtlingen gäbe es zu wenige Wohnungen. Berlin ist beliebt. 45.000 neue Einwohner kommen alljährlich hinzu. Rechnet man die Flüchtlinge mit ein, könnten es sogar 80.000 bis zu 100.000 werden. Alle konkurrieren um immer weniger Wohnungen. In der Folge steigen die Mieten – auch und gerade in Spandau.
Die Angebotsmieten stiegen im Bezirk um fast 10 %. Im Durchschnitt sind die Mieten bei privaten Vermietern günstiger, als bei den öffentlichen Wohnungsgesellschaften. Die Ursachen liegen in der Förderpolitik noch zu Mauerzeiten. Der Mittelwert der Angebotsmieten in Spandau liegt immer noch unter 7 %. (Wohnungsmarktreport 2015)
Von den 1,9 Millionen Wohnungen in Berlin sind rund 1,6 Millionen Mietwohnungen. Davon sind rund 300.000 in kommunaler Hand. Nur 130.000 Wohnungen in der Hauptstadt sind Sozialwohnungen. 2002 gehörten noch 19,9 % aller Mietwohnungen zu den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, 2012 waren es nur noch 14,4 %.
Das Land Berlin förderte 2015 den Bau von 1.000 preiswerten Mietwohnungen. 2016 sollen es 2.500 sein und 2017 dann 3.000. 2016 will der Senat 15.000 neue Wohnungen errichten. Insgesamt kann diese Planung nicht mit dem tatsächlichen Bedarf mithalten.
Wohnungsneubau ist auch ein Konfliktfeld für emotionale Auseinandersetzungen. Widerstand regt sich oft dort, wo neue Wohnungen errichtet werden sollen, frei nach dem Motto: „Baut doch zuerst woanders…“. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, ist es notwendig, Neubaugebiete mit einer „gesunden Mischung“ zu errichten. Möglichst alle Einkommensgruppen sollten dort vertreten sein. Dies ist dann schwer zu vermitteln, wenn die Angst um bezahlbaren Wohnraum immer größer wird. Direkten Einfluss kann die öffentliche Hand nehmen, wenn sie landeseigene Grundstücke zu besonderen Konditionen an Bauherren vergibt. Die Bima, als Immobilienfirma des Bundes, ist in den letzten Jahren stark in die Kritik geraten, als sie bundeseigene Grundstücke höchstbietend an Investoren verkaufte. Weitsichtige Wohnungsbaupolitik sieht anders aus, ändert sich aber aktuell auch.
Mietzuschuss nach dem Wohnraumversorgungsgesetz Berlin (WoVG Bln)
Den Mietzuschuss nach dem WoVG Bln erhalten Berliner Mieterhaushalte in Sozialwohnungen (nur auf Antrag) zur Sicherung einer tragbaren Mietbelastung – wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Durch diesen Mietzuschuss soll die Mietbelastung auf ein angemessenes Maß gesenkt werden. Die Höhe des monatlich gezahlten Zuschusses beträgt höchstens 2,50 €/m². Ist die Wohnung unangemessen groß, kann trotzdem für die angemessene Wohnfläche der Mietzuschuss gezahlt werden. Anträge für einen Mietzuschuss sind nicht (!) bei den Bürgerämtern, sondern bei der zgs consult GmbH einzureichen.
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Wohngeld kann ein angemessenes und familien-gerechtes Wohnen ermöglichen. Wer die gesetzlichen Bedingungen hierfür erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Wohngeld-Leistung. Die Voraussetzungen für den Wohngeldbezug und die notwendigen Anträge werden auf der Internetseite des Bürgeramtes Spandau beschrieben. Wohngeldtabellen geben eine grobe Übersicht, wie hoch Ihr Wohngeldanspruch sein könnte.
Anträge dazu gibt es bei den örtlichen Bürgerämtern. Informationen zum Thema Wohngeld (Stand 2014) gibt eine PDF-Broschüre. Für Erstanträge auf Wohngeld empfiehlt sich einen Termin beim Wohnungsamt außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu vereinbaren.
Ob Sie Lastenzuschuss bekommen können, hängt ab von verschiedenen Fragen ab, wesentliche sind:
- Wie hoch ist Ihr Einkommen?
- Wie hoch ist Ihre Miete?
- Wie viele andere Personen leben in Ihrem Haushalt und wie hoch ist deren Einkommen?
Den ausgefüllten Antrag auf Bewilligung von Wohngeld reichen Sie bitte mit den erforderlichen Anlagen sowie den entsprechenden Nachweisen/Belegen bei dem für Sie zuständigen bezirklichen Bürgeramt ein.
Ein Online-Wohngeldrechner gibt schon vorab eine grobe Auskunft darüber, ob und wie hoch das Wohngeld ausfallen könnte. In nur vier Schritten erhalten sie eine unverbindliche Wohngeldberechnung.
Antragsformulare
Viele Antrags-Formulare und auch die Anlagen zu den Anträgen sind inzwischen auch online abrufbar und bequem am eigenen Computer auszufüllen. Manche Browser haben Schwierigkeiten mit der direkten Anzeige von PDF-Dokumenten. Es empfiehlt sich diese zuerst auf dem eigenen Computer abzuspeichern und anschließend in einem PDF-Betrachter, wie z.B. dem Acrobat-Reader, zu öffnen und auszufüllen.
Wer keinen Zugang zum Internet oder keinen Computer zur Verfügung hat, gibt es die Formulare auch direkt beim Bürgeramt in Spandau.
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Den ausgefüllten Antrag auf Bewilligung von Wohngeld reichen Sie bitte mit den erforderlichen Anlagen sowie den entsprechenden Nachweisen/Belegen beim Bürgeramt in Spandau ein.
Mietzuschuss nach dem Wohnraumversorgungsgesetz Berlin (WoVG Bln)
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Anlagen sowie den entsprechenden Nachweisen/Belegen bei der für die Feststellung des Mietszuschusses zuständigen Stelle ein.
- zgs consult GmbH
- Brückenstraße 5
- 10179 Berlin
Anschriften und Öffnungszeiten
Wohnungsamt Spandau (Wohngeld)
- Galenstraße 14
- 13597 Berlin
- Tel.: 030 115 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr)
- Fax: 030 90279 3861
- E-Mail: wohn@ba-spandau.berlin.de
- Fahrverbindungen: Bus: 237, 337
- Öffnungszeiten: Donnerstag 15- 18 Uhr und nach Vereinbarung
zgs consult GmbH (Mietzuschuss nach dem Wohnraumversorgungsgesetz Berlin (WoVG Bln)
- zgs consult GmbH
- Brückenstraße 5
- 10179 Berlin
Bürgeramt Spandau
Das Bürgeramt Rathaus Spandau arbeitet prinzipiell nach Terminvereinbarung. Terminkunden können sich mit Ihrer Vorgangsnummer direkt in den Wartebereich begeben. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
- Bürgeramt Rathaus Spandau
- Carl-Schurz-Str. 2/6
- 13597 Berlin
- Tel.: 115
- Öffnungszeiten
- Montag: 08:00-15:00 Uhr
- Dienstag: 08:00-14:00 Uhr
- Mittwoch: 10:00-18:00 Uhr
- Donnerstag: 10:00-18:00 Uhr
- Freitag: 08:00-13:00 Uhr