Ein kleines Teilstück der Westerwaldstraße ist eine Spielstraße. Die Ausschilderung ist unmissverständlich und unübersehbar. Die gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt hier etwas über 30 Stundenkilometer. Es gibt einige, die fahren erheblich schneller – so schnell, dass schon einmal eine Laterne praktisch abgerissen wurde. In diesem Bereich befinden sich eine Grundschule, ein Kindergarten, ein Familienzentrum, die Stadtteilbibliothek und das Klubhaus. Viele Menschen nutzen diese Straße tagtäglich.
Wieder einmal organisierte Stadtgeschichten e.V. eine Aktion mit Kinder aus der Umgebung. Mit vielen Aktion wurde der Spielstraßenbereich intensiv genutzt. Viele Kinder nutzten diese Gelegenheit begeistert aus. So war es für alle Autofahrer nicht zu übersehen, „wem die Straße gehört“. Am 21.08.2019 wurde auf die problematische Verkehrssituation in der Spielstraße am Westerwaldplatz hingewiesen. „Wettrennen in Schrittgeschwindigkeit“ fanden statt, mit allem was rollt. Dazu wurde extra eine „Spielstraßen-Farbbahn“ in blau und orange auf den Platz gemalt. Auf dem Parcours konnten Kettcars und Klubhausbetten um die Wette fahren. Zusätzlich gibt es ein paar Outdoorspiele zum Ausprobieren. Das Klubhaus servierte alkoholfreie Cocktails und Knabbereien. Ein Polizist informiert über die Rechte von Kindern auf einer Spielstraße.
Viele Autofahrer verhielten sich einigermaßen vorsichtig. Trotzdem gab es einige, die den Spielstraßenbereich mit viel zu hoher Geschwindigkeit nutzen wollten. Einmal gab es sogar eine nicht ganz ungefährliche Situation. Diesmal ging es nicht darum, die Autofahrer für ein mögliches Fehlverhalten zu bestrafen. Vielmehr sollten die direkte Ansprache und die Verteilung eine Informationszettels, den die Kinder selbst geschrieben hatten, auf die Situation aufmerksam machen.
Insgesamt kann die vom Quartiersmanagement aus Mitteln der Sozialen Stadt finanzierte Aktion als erfolgreich gesehen werden. Wichtig ist, dass der Platz von möglichst vielen Menschen intensiv genutzt wird – auch außerhalb solcher Aktionen.
Viele wissen nicht, wie sie sich in einer Spielstraße zu verhalten haben
Auch das Verhalten von Fußgängern hat einen Einfluss auf die Reaktionen von Autofahrern. Im Regelfall warten die Fußgänger am „Bordstein“, um den Autofahrern Vorfahrt zu gewähren. Sie selbst nutzen den „Bürgersteig“ und folgen dem S-förmigen Straßenverlauf, obwohl sie sich problemlos im gesamten Bereich bewegen dürften. Autofahrer nehmen die gewährte Vorfahrt gerne wahr – ein Teufelskreis. Der Platz muss folglich auch erkennbar als Spielstraße genutzt werden. Das können nur die Anwohner selbst tun.
Warum ist die Straßenführung so wie sie ist?
Eine abschließende Erklärung für die Gestaltung der Spielstraße mit „Borsteinkanten“ ist nicht einfach zu finden. Vor der Umgestaltung des Westerwaldplatzes war die Straße als 30er Zone geplant. Dazu gehören dann natürlich auch Bordsteinkanten. Möglicherweise sollten auch die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse am Platz abgebildet werden.
Der S-förmige Verlauf wird von den Fahrzeugführern und von Fußgängern als Straßenverlauf wahrgenommen. Dies zeigt sich im Verhalten, wenn Autos auch mal bei spielenden Kindern stoppen, um abzuwarten, ob diese freiwillig aufhören oder zur Seite gehen. Dabei könnten sie problemlos rechts oder links daran vorbeifahren. Die „Bordsteinkante wirkt virtuelle als Grenze oder sie wissen ganz einfach nicht, was erlaubt wäre.
Verkehrszeichen für den Beginn einer Spielstraße
Verkehrszeichen für das Ende einer Spielstraße
Verhalten in der Spielstraße – einem verkehrsberuhigten Bereich
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen
- Spielen ist überall erlaubt.
- Es gibt keine Bordsteinkante, keine Fahrbahn.
- Es gilt auch kein Rechtsfahrgebot.
- Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Schrittgeschwindigkeit bedeutet 5 bis 7 km/h – nicht mehr! Die Tachonadel dürfte sich also bei den meisten Fahrzeugen nicht bewegen.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
- Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist man wie beim Ausfahren aus einem Grundstück gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht.
Mögliche Strafen
Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mehr als 31 km/h zu schnell ist, muss seinen Führerschein für mindestens einen Monat abgeben. Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter.
Bilder vom Aktionstag